Mietbedingungen Hof Sickmann
1. Miet- und Geschäftsbedingungen
1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt
des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung
und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der
Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen
nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt
fällig:
Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung
wird auf den Gesamt- Mietpreis angerechnet. Der Gesamt-Mietpreis setzt sich aus dem Mietpreis für die Wohneinheit, den separat aufgeführten Nebenkosten und der Kaution zusammen.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum
der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung
keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür darf der Vermieter eine
Bearbeitungsgebühr verlangen.
Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein.
Bei kurzfristigen Buchungen: wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn
weniger als 42 Tage liegen ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei
Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig.
Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der
Vermietungsleistung.
3. Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis
spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich
dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Die Mietbestätigung ist der/ dem SchlüsselhalterIn am Mietobjekt vorzulegen.
4. Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der
anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der
Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum
entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der
Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten
und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten,
sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des
Mieters bleibt unberührt.
4.3 Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und
nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder
ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies
rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei
Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von
10 Tagen kostenlos zurücktreten.
4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den
Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der
Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und
Ausstattung des Wohnobjektes zulässt.
Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
5. Rücktritt seitens des Mieters
Der Rücktritt seitens des Mieters hat im Interesse des Mieters unter Beifügung der
Mietbestätigung schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und
für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
- Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises der Wohneinheit.
- Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises der Wohneinheit.
- Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises der Wohneinheit.
– Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des
Mietpreises der Wohneinheit. Die bereits gezahlten Nebenkosten und die Kaution werden bei Rücktritt in voller Höhe erstattet.
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die
mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem
Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem
Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
6. Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit,
durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) oder aus anderen
Gründen erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, so kann
sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein
weitergehender Anspruch besteht nicht.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der
Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn
der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch
sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der
Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten
Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
7. Eine Reiserücktrittskosten - Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der
Abschluss einer Reiserücktrittskosten - Versicherung und weitergehender
Versicherungen wird empfohlen.
8. Haftung des Vermieters
8.4 Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt und die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung, die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten
Vermietungsleistung.
8.5 Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw.Störungen in der Wasser- Heizungs,
und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.
8.6 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der
Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder soweit der Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen
eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
8.7 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge
eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.8 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische
Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er
muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die
außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen,
Verjährung
9.1 Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu
halten oder zu vermeiden.
Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen.
Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm
Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn
Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von
Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen
schuldlos unterlassen werden. Der Mieter hat sich für Abhilfeversuche unverzüglich,
per Telefax, e-mail oder telefonisch an den Vermieter oder den Beauftragten vor Ort
zu wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung
zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen
oder Ersatz zu stellen.
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen
oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können
innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber
dem Vermieter nur schriftlich geltend gemacht werden.
10. Pflichten des Mieters
10.1. Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind.
Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das
Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden
sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch
für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.2. Der Mieter muss die Hausregeln des Hofes Sickmann beachten.
10.2. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch
besenrein zu verlassen.
Die Spülmaschine, Kühlschrank und Wasserkocher müssen ausgeräumt und
entleert sein. Die Betten müssen bei Abreise abgezogen sein. Der Müll ist entsprechend der Sortierungsvorgaben zu sortieren. Gibt es Unklarheiten zu den ortsüblichen Sortierungsvorschriftn hat der Mieter sich beim Vermieter zu informieren.
11. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner
und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung
von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
12. Pass, Visa- ,Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich.
12.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen gehen zu Lasten des Mieters.
13.Sonstige Bestimmungen und Hinweise
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Mietbedingungen zu Folge.